FG Pressemitteilung: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei anschließendem Anteilsverkauf
Das FG Hamburg hat entschieden, dass ein Grundstückserwerb i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG rückgängig gemacht ist, auch wenn in derselben Urkunde, in der der Grundstückskaufvertrag aufgehoben wurde, 94 % der Anteile der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft an die Muttergesellschaft der Erwerberin veräußert worden sind.
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?
Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…
Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?
Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien
Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…