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FG Pressemitteilung: Keine Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim bei Weiterübertragung

Die Erbschaftsteuerbefreiung eines selbstgenutzten Familienheims entfällt rückwirkend, wenn es innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Das FG Münster hat entschieden, dass der Wegfall der Befreiung trotz Selbstnutzung auch dann eintritt, wenn die Erbin das Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf ihre Tochter überträgt.


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