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FG Pressemitteilung: Handwerkskammer hat keinen öffentlichen Haushalt

Eine Handwerkskammer unterhält keinen öffentlichen Haushalt im Sinne von § 3 Nr. 58 EStG. Ihre Arbeitnehmer können daher nicht von der Steuerfreiheit für Zinsvorteile aus günstigen Wohnbaudarlehen profitieren.


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