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FG Pressemitteilung: Ermäßigter Steuersatz bei Taxifahrten

Taxifahrten können auch dann dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn das Fahrtziel dem Taxiunternehmer nicht vom Fahrgast persönlich, sondern von einer dritten Person, die aus der Sphäre des Fahrgastes stammt, mitgeteilt wird.


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