FG Pressemitteilung: Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids
Ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid kann geändert werden, wenn die für die Berücksichtigung einer Nachlassverbindlichkeit erforderliche wirtschaftliche Belastung der Erben erst nach Bestandskraft und Eintritt der Festsetzungsverjährung des Bescheides erfolgt.
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