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FG Münster: Keine Tarifbegünstigung für nicht entnommene Verschmelzungsgewinne

Das FG Münster hat entschieden, dass nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG für außerbilanziell hinzuzurechnende Ergebnisse aus der Verschmelzung einer GmbH auf eine KG nicht tarifbegünstigt sind.


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