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FG Münster: Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

Das FG Münster hat entschieden, das eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen kann, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält.


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