FG Kommentierung: Vorteile aus Bonusprogramm als Arbeitslohn
Die Gewährung von Vorteilen aus dem Bonusprogramm an Fachverkäufer stellt Arbeitslohn von dritter Seite dar, der im Zeitpunkt der Einlösung der Bonuspunkte beim Betriebsinhaber der Lohnversteuerung unterliegt.
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien
Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…