FG Kommentierung: Versorgungsausgleichzahlungen an Ex-Ehegatten als Sonderausgaben abziehbar
Wenn eine Ehe scheitert, geht es meist ums schnöde Geld. So auch in einem neuen Urteilsfall des Schleswig-Holsteinischen FG, in dem ein Apotheker zur Abwendung eines Versorgungsausgleichs eine Zahlung von 14.000 EUR an seine Ex-Frau geleistet hatte. Das Gericht erkannte die Zahlung als Sonderausgaben an.
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