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FG Kommentierung: Teilwertabschreibungen auf Anteile im Anlagevermögen

Bei börsennotierten, im Anlagevermögen gehaltenen Aktien ist von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der Börsenkurs der Aktie zum Bilanzstichtag unter ihren Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen. Abgesehen von Kursverlusten i. H. v. 5 % (Bagatellgrenze) rechtfertigt grundsätzlich jede Minderung des Kurswertes die Annahme einer voraussichtlich dauernden Wertminderung.


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