FG Kommentierung: Schadensersatz zur Abgeltung von Urheberrechtsverletzung
Erhält der Inhaber von Urheberrechten an Tonaufnahmen Zahlungen zur pauschalen Abgeltung seiner Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, sind diese nicht umsatzsteuerbar. Aus den Rechnungen der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei ist allerdings kein Vorsteuerabzug möglich.
HDP Informiert
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