FG Kommentierung: Satzungszweck unschädlich für erweiterte Grundbesitzkürzung
Einer GmbH kann nicht bereits deshalb die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen versagt werden kann, weil in ihrer Satzung die Befugnis zur Grundstücksveräußerung verankert ist und sie eine Kommanditbeteiligung an einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG hält.
HDP Informiert
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