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FG Kommentierung: Kürzung der Heimunterbringungskosten um einen Haushaltsersparnisbetrag

Werden Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt, so sind nur die Mehraufwendungen gegenüber der normalen Lebensführung anzusetzen. Ersparte Aufwendungen, z. B. für Verpflegung oder Miete mindern bei einer Heimunterbringung die in Ansatz zu bringenden Kosten.


HDP Informiert

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