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FG Kommentierung: Gewinnrealisierung bei Umschuldung von Fremdwährungsdarlehen

Werden Fremdwährungsdarlehen in neue Darlehen umgeschuldet, gilt das ursprüngliche Darlehen als getilgt. Hat sich die Darlehenssumme aufgrund der Wechselkursentwicklung reduziert, resultiert aus der Umschuldung ein steuerpflichtiger Gewinn.


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