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FG Kommentierung: Garage des Einfamilienhauses als Betriebsvermögen

Wird in der Doppelgarage des Einfamilienhauses, das beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört, ein Pkw abgestellt, der dem Einzelunternehmen des Ehemanns dient, gehört der Miteigentumsanteil des Ehemanns an der Garage zwar nicht zum notwendigen Betriebsvermögen; er kann jedoch als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden mit der Folge, dass eine Entnahme zur Versteuerung der entstandenen stillen Reserven führt. 


HDP Informiert

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