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FG Kommentierung: Flughafengelände als erste Tätigkeitsstätte einer Luftsicherheitskontrollkraft

Ein Flughafengelände, auf dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an täglich wechselnden Kontrollstellen zur Durchführung von Sicherheitskontrollen eingesetzt wird, stellt für den Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Ab. 4 EStG dar.


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