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FG Kommentierung: Abzugsverbot nach § 8b Abs. 5 KStG und Hinzurechnungsbesteuerung

Bei Kapitalgesellschaften ist das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8b Abs. 5 KStG auf die nach § 3 Nr. 41 EStG steuerfreien Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 - 10 AStG unterlegen haben, nicht anzuwenden.


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