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FG Hamburg: Keine Grunderwerbsteuer bei unmittelbarem Beteiligungserwerb

Das FG Hamburg hat entschieden, dass keine Grunderwerbsteuer anfällt, wenn eine zunächst im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand gehaltene Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf den bisherigen Treugeber übergeht und er damit mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen hält.


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