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FG Baden-Württemberg: Rechtswidrige Umsatzsteuerfestsetzung nach § 13b UStG

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Umsatzsteuerfestsetzung zu ändern ist, wenn eine Bauträgerin nicht nach § 13b UStG die Umsatzsteuer schuldet.


HDP Informiert

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