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FG Baden-Württemberg: Nießbrauch statt Barunterhalt kein Gestaltungsmissbrauch

Eltern können Steuern sparen, wenn sie ihrem Kind statt Barunterhalt den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück einräumen. „Das Kind kann die Mieteinnahmen für seinen Unterhalt verwenden“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.


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