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DStV: Kirchensteuerabzugsverfahren im Betriebsvermögen erst ab 2020

Eine Verpflichtung zum Kirchensteuerabzug besteht auch für Betriebskonten natürlicher Personen oder für Kapitalanlagen im (Sonder-)Betriebsvermögen. Die Finanzverwaltung hatte jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung bis Ende 2017 erlassen. Diese wird jetzt um 2 Jahre verlängert. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.


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