DStV: Bestandskräftige Steuerbescheide seit 1.1.2017 leichter korrigierbar
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Abgabenordnung um eine neue Korrekturvorschrift für Steuerbescheide (§ 173a AO) bereichert. Das BMF hat zu der Neuregelung in einem Schreiben zur Änderung des AEAO Stellung genommen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin.
HDP Informiert
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