BZSt: Neue Dienstanweisung zum Kindergeld
Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG wurde auf den Stand 2016 geändert. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen. Eine vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geleitete Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem BMF, dem BZSt und Fachleuten von Familienkassen hat die Dienstanweisung überarbeitet.
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