Bundesrat: Neue Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung ist beschlossen
Das BMF hat Detailregelungen zu den aktuellen Aufzeichnungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO erarbeitet und in einer geänderten Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) zusammengefasst. Dieser Verordnung hat der Bundesrat am 7.7.2017 zugestimmt.
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