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BMF: Zurückweisung von Einsprüchen gegen Festsetzung der Einkommensteuer

Am 16.12.2016 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer für Veranlagungszeiträume ab 2005 werden zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG verstoße gegen das Grundgesetz.


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