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BMF: Vergütung für Meldungen an das klinische Krebsregister

Mit Urteil vom 9.9.2015 (XI R 31/13) hat der BFH festgestellt, dass sog. "Tumormeldungen" eines Arztes für ein epidemiologisches Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen von Patienten bestehen, keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen sind.


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