BMF: Verfahren bis zur gesetzlichen Umsetzung des EuGH-Urteils van Caster
Der EuGH hat mit Urteil vom 9.10.2014 entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Steuerpflichtigen, der Anteile an einem ausländischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die Möglichkeit einzuräumen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte nachweisen lässt.
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