BMF: Umsatzsteuerbefreiung für Sportlehrgänge
Mit Urteil vom 26.11.2014 (XI R 25/13) hat der BFH entschieden, dass Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind.
HDP Informiert
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