BMF: Neue Berechnungsweise der zumutbaren Belastung nach § 33 EStG
Der BFH hatte entschieden, dass nach § 33 Abs. 3 Satz 1 EStG die zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen sei. Das BMF hat sich nun zur weiteren Vorgehensweise geäußert.
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