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BMF: Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Artikel 19 DBA-Schweiz

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 19 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27.10.2010 haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA, am 21.12.2016 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen.


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