BMF Kommentierung: Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Die Neuregelungen zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind zum 1.1.2017 erstmals anzuwenden, sofern nicht die Übergangsregelung in Anspruch genommen wird. Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur Umsetzung der Änderungen Stellung genommen.
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?
Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…
Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?
Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien
Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…