Hupp | Dittus | Partner :: Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Rechtsanwälte

BMF Kommentierung: Betriebsausgabenpauschale in der Kindertagespflege

Wer selbstständig in der Kindertagespflege tätig ist, kann eine Betriebsausgabenpauschale von 300 EUR pro betreutem Kind und Monat von seinen steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Das BMF hat nun ergänzend dargelegt, welcher Pauschalabzug bei sog. Freihalteplätzen möglich ist. Ein Fallbeispiel veranschaulicht die Berechnungsgrundsätze.


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

weiterlesen

SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?

Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…

weiterlesen

Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?

Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…

weiterlesen

Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…

weiterlesen