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BFH Pressemitteilung: Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest

Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des EStG.


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