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BFH Pressemitteilung: Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern. Steuerpflichtig bleibt demgegenüber die Entschädigung für Verdienstausfall.


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