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BFH Pressemitteilung: Anwendung der Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung

Der BFH hat entschieden, dass Zinsen aus dem Darlehen eines mittelbaren Gesellschafters an eine Kapitalgesellschaft dem gesonderten Steuertarif des § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer i.H. von 25 %) unterliegen können.


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