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BFH Kommentierung: Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste

Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge nach § 3b Abs. 1 EStG.


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