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BFH Kommentierung: Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist und die Arbeitsstätte von dieser Wohnung in zumutbarer Weise täglich erreicht werden kann.


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

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