BFH Kommentierung: Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist und die Arbeitsstätte von dieser Wohnung in zumutbarer Weise täglich erreicht werden kann.
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
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Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?
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Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…