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BFH Kommentierung: Ausländische Steuern können in Missbrauchsfällen nicht abgezogen werden

Ein Abzug ausländischen Steuern ist ausgeschlossen, wenn bei angemessener Gestaltung - ohne rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften - keine ausländische Steuer angefallen wäre.


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