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BFH Kommentierung: Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums sind Werbungskosten

Da ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist, sind die Kosten für eine betriebsinterne Feier als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…

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