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BFH Kommentierung: Abfindung an den weichenden Erbprätendenten ist Nachlassverbindlichkeit

Eine Abfindungszahlung, die der Erbe aufgrund eines Vergleichs an den weichenden Erbprätendenten dafür zahlt, dass er die Erbenstellung nicht mehr bestreitet, ist als Nachlassverbindlichkeit abziehbar.


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